Aktuelles

DB InfraGO AG muss keine Wettbewerberklausel in ihre Nutzungsbedingungen aufnehmen

Die für die Eisenbahnregulierung zuständige 18. Kammer des VG Köln hat entschieden, dass die Verpflichtung der DB InfraGO AG durch die Bundesnetzagentur zur Aufnahme einer Wettbewerberklausel in ihre Nutzungsbedingungen rechtswidrig ist (Az. 18 L 2186/26).

Bundesregierung will genossenschaftliche Rechtsform stärken

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ (BT-Drs. 21/8410) vorgelegt, mit dem zur Modernisierung des Genossenschaftsrechts insbesondere der fortschreitenden Digitalisierung im wirtschaftlichen und privaten Rechtsverkehr Rechnung getragen werden soll.

Bundesregierung will Schiedsverfahrensrecht modernisieren

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts sowie zu weiteren Änderungen der Zivilprozessordnung im Bereich des internationalen Zivilverfahrensrechts“ (BT-Drs. 21/8414) vorgelegt.

Elternzeit nach Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt?

Das BAG hat entschieden, dass eine bereits beantragte Elternzeit auch dann beginnt, wenn der Arbeitnehmer vor ihrem Start aus dem gemeinsamen Haushalt mit dem Kind auszieht. Der Wegfall einzelner Voraussetzungen für den Anspruch auf Elternzeit ändert nichts an der Bindung an das zuvor gestellte Elternzeitverlangen; eine vorzeitige Änderung oder Beendigung setzt grundsätzlich die Zustimmung des Arbeitgebers oder besondere gesetzliche Voraussetzungen voraus (Az. 9 AZR 11/26).

Vertragsstrafe bei Landarztquote zulässig

Das VG Gelsenkirchen hat die bei der Landarztquote vereinbarte Vertragsstrafe von 250.000 Euro als rechtmäßig bestätigt. Zugleich entschied es, dass Inhaber älterer Landarztverträge eine Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin absolvieren und später als Kinder- und Jugendärzte tätig werden dürfen, wenn der Vertrag dies nicht ausdrücklich ausschließt (Az. 6 K 2983/24, 6 K 4210/25 und 6 K 5294/25).

E-Mail im Amazon-Impressum darf kein toter Briefkasten sein

Das KG Berlin hat dem Online-Händler Amazon verboten, im Impressum seiner Webseite eine E-Mail-Adresse anzugeben, unter der gar keine Kommunikation mit dem Unternehmen möglich ist. Damit gab das Gericht einer Klage des vzbv statt (Az. 5 UKl 1/26).

Datenschutz: Berliner Feuerwehr durfte Beschäftigte ohne Impfnachweis zu SARS-CoV-2 an Gesundheitsamt melden

Die Berliner Feuerwehr durfte Beschäftigte ohne Impf- oder Genesenennachweis zu SARS-CoV-2 an das Gesundheitsamt melden. Die weitere, pauschale Meldung, dass die Beschäftigten direkten Kontakt zu Angehörigen vulnerabler Gruppen hatten, verstößt jedoch gegen die Datenschutzgrundverordnung. Insoweit hat das Land Berlin Schadensersatz zu leisten. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. VG 42 K 72/25, VG 42 K 65/25 und VG 42 K 66/25).

BGH bestätigt Entscheidung des OLG zur Haftung nach Wasserrutschen-Unfall

Der BGH hat das Urteil des OLG Oldenburg zur Haftung nach einem Unfall mit einer Wasserrutsche bestätigt. Das OLG hatte entschieden, dass die Herstellerin der Wasserrutsche und die Betreiberin des Schwimmbades zur Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes sowie zum Schadensersatz dem Grunde nach verpflichtet sind (Az. 14 U 49/24).

Zustimmung zum Newsletter-Versand darf nicht an Anmeldung zum Onlineshop gekoppelt werden

Onlineshops dürfen die Einwilligung zum Erhalt eines Newsletters nicht an die Anmeldung zum Kundenkonto koppeln. Das hat das OLG München nach einer Klage des vzbv gegen die limango GmbH entschieden (Az. 29 U 599/24 e).